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Samstag, 10. Januar 2015

Nutzungsrechte/Urheberrechte - Autoren aufgepasst!

Zitat:


»Der Autor überträgt dem Verlag das ausschließliche und uneingeschränkte Recht zur Vervielfältigung in Papier, Ton-, Film- und Mikrofilm-Form sowie zur Verbreitung des Werkes, einschließlich Titel und einzelner Teile für alle Auflagen und Ausgaben für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts. Nach Ablauf dieser Frist verbleibt dem Verlag das einfache Nutzungsrecht. Der Verlag erhält zusammen mit dem Verlagsrecht alle rechtlich anerkannten Werknutzungs(neben)rechte sowie die Übersetzungsrechte für alle Sprachen. Der Verlag kann diese Rechte selbst wahrnehmen sowie Dritten – auch Wahrnehmungsgesellschaften – übertragen. 
Diese Klausel ist nach Auffassung von Juristen, Autorenverbänden und Verlagskennern Kennzeichen eines ganz unverfrorenen Knebelvertrages.«
Zitatende

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